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Wie funktioniert private Arbeitsvermittlung?

Im Zuge der ersten "Hartz-Gesetze" wurde beschlossen, das Monopol des damaligen Arbeitsamtes - heute Bundesagentur für Arbeit - durch Zulassung privater Arbeitsvermittler zu öffnen: Ein längst überfälliger Schritt.

Die Dienstleistung "Arbeitsvermittlung" ist keine originäre Aufgabe des Staates und wird in den meisten europäischen Ländern schon erfolgreich flexibel geregelt.

Dabei schließen der private Vermittler und der Arbeitsuchende einen Vermittlungsvertrag. In diesem ist geregelt, dass im Erfolgsfall der Gutschein zum Tragen kommt und somit für den Arbeitsuchenden keine Kosten entstehen.

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