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Wann bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?

Sind Sie sogenannter ALG I - Empfänger, dann haben Sie immer Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein und zwar sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem SGB III. Sie können den Vermittlungsgutschein ohne Angabe von Gründen in Ihren Arbeitsagentur beantragen und in der Regel auch gleich mitnehmen.

Sind Sie sogenannter ALG II - Empfänger, dann haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer ARGE den Vermittlungsgutschein zu beantragen. Diese sind angehalten, die Vermittlungsgutscheine auch an ALG II - Empfänger auszuhändigen!

Als ALG II - Empfänger in einer Optionskommune benötigen Sie keinen Vermittlungsgutschein. Hier wird zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und der Kommune eine entsprechende Vereinbarung direkt geschlossen.

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Telefon 0341/5 50 19 19 oder
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