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Ihr Weg zum neuen Mitarbeiter
Ihr Weg zum neuen Job

Was muss in Bezug des Vermittlungsgutscheins noch beachtet werden?

Der Vermittlungsgutschein hat ab Datum der Ausstellung nur eine Gültigkeit von drei Monaten. Tragen Sie dafür Sorge, dass Sie nach Ablauf dieser Frist einen neuen Vermittlungsgutschein beantragen.
Dies ist keine Formalie!
Ist der Gutschein abgelaufen und Sie wurden nach Ablauf erfolgreich ver- mittelt, kommt die Bundesagentur für Arbeit nicht für die Vermittlung auf, auch wenn Sie einen Anspruch auf einen Gutschein gehabt hätten!

Gehen Sie mit Sorgfalt mit dem Vermittlungsgutschein um!

Sie sind angehalten, sich bei verschiednen privaten Vermittlern um Arbeits- angebote zu bemühen. Geben Sie dabei nie ihr Original vom Vermittlungs- gutschein ab. Lassen Sie immer eine Kopie anfertigen.
Reichen Sie das Original des Vermittlungsgutscheins erst nach geschlossenen Arbeitvertrag oder Einstellungszusage des Arbeitgebers beim privaten Arbeits- vermittler ein.

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Telefon 0341/5 50 19 19 oder
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